Gute Frage: Gibt es in diesem Jahr gar keine Steuerbescheide für Garagen- und Grundstückspächter? Sonst wurden die doch immer am Jahresbeginn verschickt?
Die Steuerbeschiede gehen nach dem seit 01.01.2025 geltendem neuen Grundsteuerrecht nicht mehr an die Pächter, sondern an die Eigentümer der Flächen. Dies betrifft hauptsächlich Garagengemeinschaften und Kleingärtenvereine. Die Eigentümer werden diese Kosten dann als Nebenkosten an die Pächter umlegen.
Anders als in Vorjahren ergibt sich keine Pflicht zur Zahlung der Grundsteuer aus den Vorjahresbescheiden. In diesem Zusammenhang sollten alle Betroffenen ihre Daueraufträge prüfen. Diese müssen durch sie selbst bei der Bank angepasst werden. Daher empfehlen wir allen die Nutzung von SEPA-Lastschriftaufträgen, um Überzahlungen oder auch Mahnungen inklusive der Nebenkosten zu vermeiden.