Grundhafter Ausbau Forstweg auf dem Eichert
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL),
Referat Förderstrategie, ELER- Verwaltungsbehörde.
Am 23.10.2019 wurde der grundhaft ausgebaute Teilbereich des Forstweges wieder zur Nutzung freigegeben. Im Zuge des Fahrbahn- und Gehwegausbaus wurden Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung regelkonform hergestellt. Die Erneuerung der Abwasserleitung erfolgte im Vorfeld der Straßenbauarbeiten. Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie des Sächsischen Staatministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der LEADER- Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER- RL LEADER/2014). |