Help e.V.
Der Verein fördert und trägt gemeinnützige und mildtätige soziale Projekte und Einrichtungen und gibt den Menschen im Erzgebirgskreis, in Einzelfällen auch darüber hinaus Hilfestellung bei deren Lebensbewältigung. Zu den Hauptaufgaben des Vereins gehören u.a. die Förderung der Jugendhilfe (Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Erwachsene. Der Verein unterstützt die Jugendgerichtshilfe bei der Durchführung von Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz und er wendet sich straffällig gewordenen oder von Straffälligkeit bedrohten Jugendlichen und jungen Heranwachsenden zu. Zudem unterstützt der Verein die Staatsanwaltschaft und Bewährungshilfe bei der Umwandlung von Geldstrafen in Arbeitsleistung und bei der Ableistung gemeinnütziger Arbeit. HELP e. V. übernimmt die sozialpädagogische und wirtschaftliche Betreuung Jugendlicher und junger Erwachsener. Der Verein ist an der Durchführung fördernder, bildender und Bildungsunterstützender, sozialpädagogisch begleitender Maßnahmen interessiert. Ein wichtiges Aufgabenfeld ist zudem die Förderung der Integration benachteiligter und/oder behinderter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener. HELP ist ebenso in der Freizeitbetreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen tätig. Eines der Hauptziele ist die Minderung der sozialen Benachteiligung durch Anleitung zur Selbsthilfe, durch Umsetzung von gemeinnützigen und mildtätigen Projekten und der damit verbundenen Förderung zur gesellschaftlichen Teilhabe von Bürgern des Landkreises. Der Verein fördert den Gemeinschaftsgedanken, die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Strukturen, das bürgerschaftliche Engagement und den Generationsverbund.1
Weitere Informationen über www.help-aue.de
Im Rahmen des ESF- Programms „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ beteiligt sich der Verein HELP e. V. mit dem Projekt: „Gemeinsam für unsere Stadt“. Zudem hat der Verein das Folgeprojekt: „Gemeinsam für unsere Stadt II“ geplant.
1 Auszughafte Darstellung aus der Vereinssatzung vom 19.11.1992 in der Fassung vom 07.05.2014. Auszug aus §2- Vereinszweck.