Ortsübliche Bekanntgaben

Ortsübliche Bekanntgaben erfolgen durch Veröffentlichung auf dem Internetauftritt der Stadt Aue-Bad Schlema.

Ortsübliche Bekanntgaben von Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen nach den Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung erfolgen jeweils 5 Kalendertage vor der Sitzung.

 

Hinweis ab dem 26. September 2024:

Ortsübliche Bekanntgaben erfolgen ab dem 26.09.2024 durch Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt: „Amtlichen Mitteilungen der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema – elektronische Ausgabe des Amtsblattes“.

Ortsübliche Bekanntgaben von Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen nach den Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung erfolgen jeweils 5 Kalendertage vor der Sitzung im elektronischen Amtsblatt.

Zum elektronischen Amtsblatt, klicken Sie bitte hier.