Ortsübliche Bekanntgaben
Ortsübliche Bekanntgaben erfolgen durch Veröffentlichung auf dem Internetauftritt der Stadt Aue-Bad Schlema.
Ortsübliche Bekanntgaben von Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen nach den Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung erfolgen jeweils 5 Kalendertage vor der Sitzung.
Hinweis ab dem 26. September 2024:
Ortsübliche Bekanntgaben erfolgen ab dem 26.09.2024 durch Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt: „Amtlichen Mitteilungen der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema – elektronische Ausgabe des Amtsblattes“.
Ortsübliche Bekanntgaben von Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen nach den Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung erfolgen jeweils 5 Kalendertage vor der Sitzung im elektronischen Amtsblatt.
Zum elektronischen Amtsblatt, klicken Sie bitte hier.
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Sitzung des Ortschaftsrates Wildbach am 12.04.2022
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der aufgeführten PDF-Datei.
[mehr]27.04.2022 -
Sitzung des Verwaltungausschusses am 02.03.2022
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der PDF-Datei.
[mehr]27.04.2022 -
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.03.2022
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der PDF-Datei.
[mehr]27.04.2022